DIE SATZUNG


 

§ 1

 

Der Verein führt den Namen Aston Martin Owners Club – Sektion Deutschland e.V. und stellt eine autonome „Overseas Section“ des Aston Martin Owners Club Limited in England (AMOC UK) dar. Er ist rechtlich unabhängig und selbstständig und stellt die einzige, rechtlich autarke Vertretung von AMOC Limited auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland dar.

 

 

§ 2

 

Der Verein hat seinen Sitz in Bad Homburg vor der Höhe.

 

 

§ 3

 

Zweck des Vereins ist die freundschaftliche Vereinigung von Aston Martin Eigentümern bzw. deren Besitzern in Deutschland, die Entwicklung und Verbreitung des Interesses an Aston Martin Automobilen, die Förderung und Unterstützung des Motorsports und sowie des automobilen Tourismus, die Durchführung eigener motorsportlicher Veranstaltungen, die Verbreitung und Wahrung fairen Verhaltens im Straßenverkehr, die Unterstützung in Not geratener Verkehrsteilnehmer sowie die Pflege des Kontaktes zu Besitzern bzw. Eigentümern von Lagonda Automobilen.

 

Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bad Homburg vor der Höhe eingetra- gen und verfolgt keinen wirtschaftlichen Selbstzweck.

 

 

§ 4

 

Mitglied des Vereins können die in Deutschland wohnhaften Aston Martin und Lagonda- Besitzer und - Liebhaber werden, in begründeten Ausnahmefällen auch wohnhaft im benachbarten Ausland.

 

Auf Vorschlag des Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung Mitglieder und sonstige Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern auf Lebenszeit ernennen.

 

Die Mitgliedschaft, die zugleich auch ein Beitrittsgesuch für den AMOC UK umfasst, ist schriftlich beim Vereinsvorstand zu beantragen, der hierüber ausschließlich entscheidet. Wird dem Antrag stattgegeben, leitet der Vereinsvorstand diese Entscheidung zwecks Information unverzüglich an AMOC UK weiter.

 

Der Vorstand ist für den Fall der Ablehnung des Beitrittsgesuchs nicht verpflichtet, die Grün- de hierfür mitzuteilen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

 

§ 5

 

Jedes Mitglied kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Geschäftsjahr durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verein austreten; hierüber wird der AMOC UK unverzüglich unter- richtet.

 

Jedes Vereinsmitglied kann aus wichtigem Grunde aus dem Verein ausgeschlossen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Vorstand nach vorheriger Anhörung. Die Entscheidung, gegen die der ordentliche Rechtsweg möglich ist, ist mit Gründen zu versehen und dem betreffenden Mitglied in schriftlicher Form bekanntzugeben. Hierüber informiert der Vereinsvorstand den AMOC UK unverzüglich.

 

 

§ 6

 

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

 

§ 7

 

Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern eine einmalige Aufnahmegebühr, die nach entsprechender Bestätigung des Aufnahmegesuchs fällig wird, sowie laufende Jahresbeiträge. Näheres hierzu regelt die Mitgliederversammlung durch Beschluss.

 

Ehrenmitglieder sind von der Aufnahmegebühr und den Mitgliedsbeiträgen befreit.

 

 

§ 8

 

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister und bis zu 2 weiteren Vorstandsmitgliedern. Er wird durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von jeweils einem Jahr durch Zuruf gewählt. Nach Beendigung der Amtszeit bleibt der Vorstand so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl ist zulässig.

 

Der Vorstand im Sinne § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Jeder von ihnen vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein.

 

Der Vorstand fasst seine Entscheidungen durch Beschlüsse. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

 

 

§ 9

 

Die Mitgliederversammlung ist durch den Vorsitzenden oder seinen Vertreter wie folgt einzuberufen:

 

zur ordentlichen Mitgliederversammlung einmal jährlich

 

zur außerordentlichen Mitgliederversammlung, wenn das Vereinsinteresse dies erfordert,

 

zur außerordentlichen Mitgliederversammlung, wenn ein Zehntel der Mitglieder dies verlangt.

 

 

§ 10

 

Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch postalischen Brief mit einer Frist von mindestens zwei Wochen. Der Einladung ist eine Tagesordnung beizufügen. Die Versammlungsleitung liegt beim Vorstand.

 

 

§ 11

 

Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Versammlungsleiter und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterschreiben ist.

 

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind in einem Protokollbuch festzuhalten und aufzubewahren.

 

 

§ 12

 

Über die Auflösung des Vereins entscheiden ausschließlich die Mitglieder des Vereins in einer eigens dafür einzuberufenden Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vier- tel der abgegebenen Stimmen. In dem Auflösungsbeschluss ist zugleich zu beschließen, dass das Vereinsvermögen den Mitgliedern zu gleichen Anteilen zufällt.

 

Über die Auflösung des Vereins ist der AMOC UK unverzüglich zu informieren.

 

 

 

Bad Homburg v.d.H. am 25.11.21